Nur noch Brennwerttechnik ab 26.09.2015
Die EU stellt ab 26.09.2015 höhere Anforderungen an die Energie-Effizienz von Wärmeerzeugern.
Innerhalb der EU müssen Wärmeerzeuger und Speicher ab Sept. 2015 bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen - das verlangt eine Umsetzung der sog. Ökodesign-Richtline für energie-verbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP).
Die europaweite Verordnung gilt für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Darüber hinaus müssen Prodrukte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken usw. kennt.
So sollen Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen können.
Produkt- und Systemlabel bis 70 kW Leistung
Wärmeerzeuger bis 70 kW Leistung und Speicher bis 500 l müssen vom Stichtag an mit einem Energieeffizenzlabel gekennzeichnet werden. Diese Label folgen dem insbesondere von Haushaltgeräten
bekannten "A bis G" - Prinzip mit einer optischen Kennzeichnung durch unterschiedliche Farben. Sie bewerten die Einzelprodukte. Darüber hinaus müssen Systembombinationen in Paketen ebenfalls gelabelt
werden. Deutschland setzt mit dem Energieverbrauchs-kennzeichnungsgesetz (EnVKG) die Rahmenrichtlinie der EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen in gel-tendes Recht um.
Alle Produkte, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst, müssen im Handel die korrekten Energiever-brauchsettiketten tragen. Die Verbraucher sollen anhand des Labels die energetische
Einstufung des Produkt sofort erkennen können.
So kann das Label aussehen:
Quelle: Buderus
Trotz allem fühlen wir uns ein bisschen an den Zeitpunkt erinnert, als die "alte" Glühbirne verboten wurde und möchten in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass die "alte" Heizwerttechnik durchaus ihre Berechtigung findet. Sie ist bis dato weniger störungsanfällig und übertrifft die Lebensdauer der "neuen" Brennwerttechnik bei Weitem. Insbesondere für Vermieter sind Lebensdauer und Störungsanfälligkeit ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über die Heiztechnik.
Noch Fragen zum Energieeffizenz-Verordnungs-Dschungel? Wir beantworten sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per Mail!
Trinkwasserverordnung (am 01.11.2011 in Kraft getreten)
Was bedeutet das?
Seit dem 1.11.2011 müssen die Betreiber von Trinkwasseranlagen regelmäßig ihren Trinkwassererwärmer und die hydraulische Einregulierung kontrollieren lassen. Des Weiteren ist eine regelmäßige hygienisch-mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben.
Für wen gilt die neue Trinkwasserverordnung?
Die Untersuchungspflicht trifft Unternehmer (Gastätten, Hotels etc.) und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (z. B. Mehrfamilienhäuser, öffentliche Einrichtungen). Nicht untersuchungspflichtig sind Inhaber einer Kleinanlage (Ein-/Zweifamilienhäuser).
Die Vorgabe:
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage muss dafür sorgen, dass das Wasser den allgemeinen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht (festgelegte Grenzwerte für die Belastung durch Schwermetalle und Bakterien), damit es als Trinkwasser abgegeben und anderen zur Verfügung gestellt werden kann.
Was ist zu tun?
Fragen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Beispiele aus unserer täglichen Arbeit für Sie: